6. Oktober 2026 · Handwerka Magazin
Schmutzzulage, Nachtzulage und Co.: Diese Zulagen stehen dir im Metallgewerbe zu
Der Grundlohn ist nur ein Teil dessen, was du verdienst. Im Kollektivvertrag (KV) für das Metallgewerbe, der zum Beispiel für Elektro, Sanitär, Heizung und Lüftung gilt, stehen Zulagen, die zusätzlich bezahlt werden müssen. Hier die wichtigsten, mit den Mindestbeträgen.
Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage
Alle drei betragen mindestens 0,746 € pro Stunde (ab 1.1.2027: 0,761 €). Sie gelten nur für die Arbeitszeit, in der du die entsprechenden Arbeiten tatsächlich machst.
| Zulage | Wofür |
|---|---|
| Schmutzzulage | Arbeiten, die Körper und Kleidung außerordentlich verschmutzen, verglichen mit den üblichen Arbeitsbedingungen |
| Erschwerniszulage | Arbeiten mit außerordentlicher Erschwernis |
| Gefahrenzulage | Arbeiten mit Gefährdung von Leben, Gesundheit oder körperlicher Sicherheit, etwa durch Hitze, Kälte, Nässe, Gase, Dämpfe, Staub oder Sturzgefahr |
Wichtig: Berücksichtigt ein betriebliches Lohnbewertungssystem Schmutz, Erschwernis oder Gefahr bereits, gelten diese Zulagen nicht zusätzlich. Gibt es im Betrieb Streit darüber, ob oder in welcher Höhe eine solche Zulage zusteht, wird nach zwei Wochen Wartefrist die Landesinnung gemeinsam mit der Gewerkschaft PRO-GE zur Vermittlung eingeschaltet.
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