6. Oktober 2026 · Handwerka Magazin

Montage und Außendienst: Entfernungszulage, Wegzeit und Montagezulage 2026

Wer als Elektriker:in oder Installateur:in auf Baustellen und bei Kund:innen arbeitet, ist oft nicht im Betrieb. Dafür gibt es im Kollektivvertrag (KV) Metallgewerbe eigene Zahlungen: die Entfernungszulage, die Montagezulage und eine Regelung für Wegzeiten. Die Entfernungszulage gilt auch für Lehrlinge, die Montagezulage nicht.

Entfernungszulage: nach Dauer und Übernachtung

Als Montagearbeit zählt jede Arbeit außerhalb des ständigen Betriebs, die Montage, Demontage, Erhaltung oder Reparatur von Anlagen zum Inhalt hat. Die Entfernungszulage gilt jeweils für 24 Stunden von 0 bis 24 Uhr:

Situation 2026 2027
mehr als 6 Stunden ununterbrochen abwesend 11,94 € 12,18 €
mehr als 11 Stunden abwesend (inklusive Wegzeit, ohne Mittagspause) 30,00 € 30,00 €
mehr als 11 Stunden abwesend und Übernachtung außer Haus 62,04 € 63,28 €

Es gebührt jeweils die höchste zutreffende Zulage. Wird dir die Verpflegung beigestellt, bekommst du statt der Zulage 40 % davon.

Bei Einsätzen mit Übernachtung zählen auch die Reisetage. Hinreise: 62,04 €, wenn du planmäßig vor 12 Uhr abreist, sonst 30,00 €. Rückreise: 30,00 €, wenn du planmäßig vor 17 Uhr zurück im Betrieb bist, sonst 62,04 €. Die Entfernungszulage gibt es nicht bei unentschuldigtem Fernbleiben.

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