6. Oktober 2026 · Handwerka Magazin

Überstundenzuschlag im Metallgewerbe: 50 % oder 100 %? So rechnest du nach

Überstunden sind auf dem Bau und in der Installation Alltag. Aber was du dafür bekommst, hängt davon ab, wann du sie leistest. Im Kollektivvertrag (KV) für das Metallgewerbe, der unter anderem für Elektro, Sanitär, Heizung und Lüftung gilt, steht das genau.

Wann 50 % und wann 100 % Zuschlag?

50 % Zuschlag gibt es für jede Überstunde. Daneben gelten diese Regeln, bei denen der Zuschlag auf 100 % steigt:

  • die dritte und jede weitere Überstunde an einem Tag
  • Überstunden zwischen 20 und 6 Uhr
  • Überstunden nach einer Nachtschicht nach 6 Uhr
  • Überstunden am 24. und 31. Dezember nach der Normalarbeitszeit
  • Überstunden an Feiertagen, ab der ersten
  • ab der 51. Wochenstunde, wenn es sich um eine Überstunde handelt
  • jede Arbeit am Sonntag

Eine Besonderheit: An einem sonst arbeitsfreien Tag (zum Beispiel Samstag) gilt der 100-%-Zuschlag für die dritte und jede weitere Überstunde erst ab der 11. Arbeitsstunde, soweit nicht ohnehin ein höherer Zuschlag zusteht, etwa am Sonntag oder in der Nacht.

Treffen mehrere Zuschläge zusammen, bekommst du nur den höchsten, sie werden nicht addiert. Quelle: KV Metallgewerbe, Abschnitt XIV Punkte 8 bis 11, im KV-Volltext der Gewerkschaft PRO-GE.

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