6. Oktober 2026 · Handwerka Magazin

Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration: Dein Urlaubs- und Weihnachtsgeld im Metallgewerbe

Im Metallgewerbe, das zum Beispiel Elektro, Sanitär, Heizung und Lüftung umfasst, bekommst du neben dem Monatslohn zwei Sonderzahlungen: den Urlaubszuschuss und die Weihnachtsremuneration. Jede beträgt einen Monatsverdienst. Zusammen mit den zwölf Monatslöhnen kommst du so auf 14 Auszahlungen im Jahr.

Urlaubszuschuss: einmal im Jahr, beim Urlaub

  • Du hast einmal pro Kalenderjahr Anspruch darauf, zusätzlich zum gesetzlichen Urlaubsentgelt.
  • Er beträgt einen Monatsverdienst, egal wie lange du schon im Betrieb bist.
  • Er ist bei Urlaubsantritt fällig. Teilst du den Urlaub, bekommst du auch nur den entsprechenden Teil.
  • Trittst du in einem Jahr keinen Urlaub an, bekommst du den Rest mit der Dezember-Abrechnung.
  • Per Betriebsvereinbarung (oder schriftlicher Einzelvereinbarung) kann stattdessen vereinbart werden, dass er spätestens am 30. Juni fällig wird.

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